Arbeitskreis Asyl Hanau fordert Vereinfachungen in der Flüchtlingspolitik

Der Arbeitskreis Asyl Hanau freut sich darüber, dass Oberbürgermeister, Landrat, Ministerpräsident und Bundeskanzlerin sich klar zum Grundgesetz und den internationalen Flüchtlingsabkommen bekennen und den Menschen helfen, die zu uns fliehen. „Wir können uns nicht vor denen verschließen, die aus Kriegsgebieten Zuflucht suchen!“ Dies betonten die rund 60 Mitglieder des Arbeitskreises bei einer Versammlung in der Christuskirche in Hanau.

Dabei ist uns bewusst, dass Hilfe für die aus Kriegen und Verfolgung zu uns Kommenden eine große Herausforderung ist. Dieser Herausforderung können und wollen wir uns stellen, auch und gerade als ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hilfsorganisationen und Kommunen. Wir nehmen die Herausforderung an und haben keine Angst zu scheitern. Angst würde dazu führen, dass wir diese Aufgabe nicht bewältigen können. Angst lähmt und verzehrt unnötig Kraft, ja führt oft zu störenden und zerstörerischen Konflikten.

Um die große humanitäre Aufgabe bewältigen zu können, müssen von Bund und Land Schritte gegangen werden, die alle, auf allen Ebenen, in allen Bereichen entlasten.

Auf Grund unserer Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingen, die z.T. schon über 20 Jahre zurückreicht, fordern wir:

1. Es dürfen keine Kürzungen sozialer und kultureller Hilfen und Förderungen vorgenommen werden. Die Kosten für die aus Lebensgefahr zu uns fliehenden Menschen können die Kommunen nicht tragen. Sie müssen von Land und Bund aufgebracht werden. Nur so wird das Miteinander gelingen. Kürzungen würden Spannungen hervorrufen, die die Bewältigung der Aufgaben erschweren würden.

2. Allen ankommenden Flüchtlingen ist sofort der Weg in Sprachkurse zu öffnen, sowie in Fortbildung und Ausbildung. Das Engagement der Lehrer und der Ausbildungsbetriebe darf nicht durch bürokratische Hindernisse gebremst werden.

3. Zur Entlastung der Verwaltungen und Gerichte sind die Flüchtlinge, deren Herkunft und Identität bekannt ist und die aus Kriegsgebieten kommen, als Kriegsflüchtlinge in einem Flüchtlingskontingent aufzunehmen, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Ihnen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Dabei dürfen sie nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden, damit nicht eine neue Gruppe von Niedriglohnempfängern entsteht.

4. Viele Flüchtlinge in Hanau warten über ein Jahr – etliche sogar über zwei Jahre – auf Bearbeitung ihrer Asylanträge. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der unverzüglich abgestellt werden muss. Diese Personen brauchen unbedingt eine Perspektive. Ihre Anträge dürfen nicht auf Grund der neu ankommenden Flüchtlinge hinten angestellt werden.

5. Wir heißen Flüchtlinge hier willkommen, geben ihnen eine neue Lebensperspektive, begegnen ihnen freundlich und werden Freunde. Dennoch wissen wir, dass viele, wenn sich die Lage in ihren Herkunftsländern zum Besseren wendet, wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren wollen. Damit ihnen dieses Wagnis, Rückkehr in ein zerstörtes Land, in dem viele traumatisiert wurden, gelingt müssen schon jetzt vorbereitend Gesetze geändert werden. Wer in ein vom Krieg zerstörtes Land zurückkehren will, braucht Sicherheit, auch dann, wenn die Rückkehr nicht gelingt. Deshalb muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie hier nach einem gescheiterten Rückkehrversuch in Deutschland wieder aufgenommen werden,. Schweden hat nach den Balkankriegen mit dieser Regelung gute Erfahrungen gemacht. Wir müssen auch solche Wege öffnen.

Für den Arbeitskreis Asyl Hanau

Willi Hausmann, Hagen Kopp, Uwe Neirich und Stefan Weiß